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google Chrome EULA

Eben habe ich diesen Artikel zu google Chrome gefunden, in dem auf diesen Teil der google Chrome Nutzungsbedingungen hingewiesen wird:

11.1. … Durch das Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz zum Vervielfältigen, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen, Veröffentlichen, zum öffentlichen Darstellen und Anzeigen sowie zum Vertreiben sämtlicher mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte.

Quelle: Zu den Nutzungsbedingungen

Fraglich, oder?

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Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 03. September 2008 um 17:43 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Apps, web abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.


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